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LK Argus Kassel

Lärmaktionsplan Runde 4 für die Stadt Hameln

Die LK Argus Kassel GmbH begleitet die Stadt Hameln bei ihrer Lärmaktionsplanung bereits seit dem ersten Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2014. In der 4. Runde schreibt die Stadt ihren Lärmaktionsplan zum zweiten Mal fort.

Die Lärmkartierung für den Straßenverkehr erfolgte im Jahr 2022 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA) auf Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Zusätzlich wurden in der freiwilligen ENDPlus-Kartierung 2023 durch das GAA Hildesheim auch alle Landesstraßen mit weniger als 3 Mio. Kfz/Jahr kartiert, sofern Verkehrsbelastungszahlen vorlagen.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans umfasst die folgenden Punkte:

  • Analyse der Lärmbelastungssituation mit Auswertung der Lärmkarten, sowie Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms;
    Eine Besonderheit ist hierbei, dass in der 4. Runde neue Berechnungsvorschriften (BUB, BEB) in der Lärmkartierung zum Einsatz kamen, aus denen abweichende Ergebnisse ggü. dem letzten Lärmaktionsplan resultieren

  • Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan mit

    • Umsetzungsstand der Grundsätze und Konzeptionen sowie des Maßnahmenprogramm 2023 des Lärmaktionsplan 2018

    • Einbindung vorhandener bzw. geplanter Maßnahmen

    • Darstellung der grundsätzlichen Wirkung

    • Aktualisierung der Grundsätze und Konzeptionen zur Lärmminderung

    • Fortschreibung und Ergänzung des Maßnahmenprogramms mit Wirkungen und Kosten 

Lärmbelastungen oberhalb der Schwelle gesundheitlicher Schädigungen (LDEN ≥ 65 dB(A), LNight ≥ 55 dB(A)) treten in der Kernstadt von Hameln entlang der Bundesstraßen B 1/B 83 und B 217, sowie entlang der Landesstraßen L 433 und L 424 auf. Außerhalb der Kernstadt treten Überschreitungen punktuell auf.

An den lärmbelasteten Straßenabschnitten wurden 20 Maßnahmenbereiche identifiziert und unter Berücksichtigung der Lärmbelastung und der Anzahl betroffenen Anwohner:innen priorisiert. Die höchste Priorität erhielten dabei sechs Maßnahmenbereiche entlang der B 1/B 83 Thiewall / Kastanienwall, der B 1/B 217 Morgensternstraße, der B 1/B 217 Deisterallee/-straße, der B 1 Ostertorwall / Münsterwall und der B 1 westlicher Brückenkopf Münsterbrücke.

Aufgrund unvollständiger Daten zur Lärmbelastung auf der B 83 Fischbecker (Land-)Straße und B 1/B 83 Pyrmonter Straße wurden die Maßnahmenbereiche des letzten Lärmaktionsplans für diese Straßen fortgeschrieben.

Seit dem letzten Lärmaktionsplan wurde in zwei Maßnahmenbereichen die Fahrbahnen saniert und in einem Maßnahmenbereich ein Radweg eingerichtet (straßenräumliche Maßnahme). In vier Maßnahmenbereichen wurden außerdem Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung und Zuflusssteuerung umgesetzt.
Das aktuelle Maßnahmenprogramm umfasst Empfehlungen zur Geschwindigkeitsreduzierung an drei Maßnahmenbereichen und passiven Schallschutz für acht Maßnahmenbereiche, davon wird für einen Maßnahmenbereich die Förderung von passivem Schallschutz durch die NLStBV aktuell geprüft. Durch die Umsetzung der empfohlenen Geschwindigkeitsreduzierungen können etwa 730 Personen entlastet werden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lag der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 17.04.2025 bis 18.05.2025 aus. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es gingen zwei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.