strings.skip_to_content
LK Argus Kassel

Lärmaktionsplan Runde 4 für das Stadtgebiet Gifhorn

Die Stadt Gifhorn hat 2024 den Lärmaktionsplan der 4. Runde erarbeiten lassen. Dieser ist eine Fortschreibung des 2018 erstmals erstellten Lärmaktionsplan. Gemäß der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie muss die Lärmaktionsplanung alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.

Die niedersächsische Stadt Gifhorn liegt mit etwa 43.000 Einwohner:innen außerhalb der im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie definierten Ballungsräume. Die Lärmkartierung erfolgte daher im Jahr 2022 im Auftrag des Landes Niedersachsen durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GGA) für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200 Kfz/24 h). Kartiert wurden dabei die B 4, die von Süden nach Norden, größtenteils abseits des Siedlungsgebiets, durch das Stadtgebiet verläuft und die B 188 (Bromer Straße), die von Westen nach Osten durch das Stadtgebiet verläuft.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans umfasst die folgenden Punkte:

  • Analyse der Lärmbelastungssituation mit Auswertung der Lärmkarten und Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten;
    Eine Besonderheit ist hierbei, dass in der 4. Runde neue Berechnungsvorschriften (BUB, BEB) in der Lärmkartierung zum Einsatz kamen, aus denen abweichende Ergebnisse ggü. dem letzten Lärmaktionsplan resultieren

  • Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan mit

    • Umsetzungsbilanzen des Lärmaktionsplan 2018

    • Einbindung vorhandener bzw. geplanter Maßnahmen

    • Fortschreibung der Maßnahmen des Lärmaktionsplan mit Grundsätzen, Wirkungen und Empfehlungen

  • Öffentlichkeitsbeteiligung

Im kartierten Straßennetz der Stadt Gifhorn treten Lärmbelastungen oberhalb der gesundheitlichen Schwellenwerte vermehrt an der B 188 Bromer Straße auf. Dieser Bereich stellt einen Lärmschwerpunkt in Gifhorn dar. Darüber hinaus gibt es entsprechende Lärmbelastungen an Einzelgebäuden.

Karte der Lärmbelastungen ganztags und Foto des Lärmschwerpunkts B 188 Bromer Straße

Die Maßnahmen des Lärmaktionsplans mit Fokus auf den Lärmschwerpunkt Bromer Straße umfassen als Optionen Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrbahnsanierungen sowie aktiven und passiven Schallschutz.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lag der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 15.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 aus. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von diesen gingen sechs Stellungnahmen ein.