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LK Argus Kassel

Lärmaktionsplanung für die Stadt Göttingen

Die LK Argus Kassel GmbH begleitet die Stadt Göttingen bereits zum dritten Mal bei der Erstellung des Lärmaktionsplans, aufbauend auf die Lärmkartierung aus dem Jahr 2022.

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Die Stadt Göttingen ist als kleiner Ballungsraum 2012 in die Lärmaktionsplanung eingestiegen, aktuell wird der Lärmaktionsplan in 2023 / 2024 zum zweiten Mal fortgeschrieben.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Göttingen umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Analyse der Lärmbelastungssituation mit Auswertung der Lärmkarten und Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten sowie Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms;
    eine Besonderheit ist hierbei, dass in der 4. Runde neue Berechnungsvorschriften (BUB, BEB) in der Lärmkartierung zum Einsatz kamen, aus denen abweichende Ergebnisse ggü. dem letzten Lärmaktionsplan resultieren
  • Überprüfung und Aktualisierung der Aussagen des Lärmaktionsplans 2020 zu ruhigen Gebieten
  • Fortschreibung der strategischen Ansätze zur Lärmminderung unter Einbindung aktueller Planungen zur Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weiterer Umweltplanungen in der Stadt Göttingen
  • Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan mit

Neu hinzukommen Aussagen zum Lärmsanierungsbedarf für die übergeordneten Straßen (Autobahn und Bundesstraßen außerorts), deren Baulast beim Bund liegt.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird wie die vorangegangenen Lärmaktionspläne durch eine öffentliche Beteiligung begleitet.

Darüber hinaus ist für die angestrebte integrierte Herangehensweise eine intensive Abstimmung mit verschiedenen Ämtern der Stadt Göttingen sowie den Göttinger Verkehrsbetrieben von hoher Bedeutung.

Die Umsetzungsbilanzen der Lärmaktionspläne 2014 und 2022 sind ein wichtiger Bestandteil der Fortschreibung.

Als Ergebnis des Lärmaktionsplans 2014 wurden Geschwindigkeits­reduzierungen in mehreren lärmbelasteten Bereichen umgesetzt: 50 km/h für Straßen, auf denen noch 60 km/h erlaubt war und 30 km/h ganztags oder nachts auf Straßen mit bis dahin 50 km/h. Prüfempfehlungen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf weiteren hochbelasteten Straßen aus dem Lärmaktionsplan 2020 wurden auf ihre straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit geprüft, eine Umsetzung erfolgt bisher nicht.

Umsetzung von Tempo 30 - Empfehlungen aus dem Lärmaktionsplan Göttingen

Darüber hinaus wurden auch Fahrbahnsanierungen mit leiseren Belägen als im Bestand durchgeführt, hiervon profitierten insbesondere die Innenstadtstraßen. Lärmminderungen auf den Innenstadtstraßen – dem sogenannten Busring – konnten auch durch die Elektrifizierung der Busflotte erreicht werden.

Straßenräumliche Maßnahmen, die die leisen Verkehrsarten Fuß- und Radverkehr fördern und in den belasteten Straßenräumen eine leisere Verkehrsorganisation unterstützen, konnten kurzfristig umgesetzt werden, wenn diese z.B. zur Verbesserung der Straßenraumqualität bereits geplant waren. Weitere in den Lärmaktionsplänen empfohlene straßenräumliche Maßnahmen haben einen eher mittel- bis langfristigen Horizont.

In der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden aufbauend auf der Umsetzungsbilanz für die aktuellen Maßnahmenbereiche die Maßnahmenkonzepte unter Einbeziehung bestehender oder vorgesehener Planungen weiterentwickelt. Wichtig sind hier insbesondere gesamtstädtische Planungen wie der Klimaplan Verkehrsentwicklung der Stadt Göttingen, der Nahverkehrsplan, der Radverkehrsplan und Nahmobilitätskonzepte zur Förderung der leisen Verkehrsarten gesamtstädtisch und in den lärmbelasteten Bereichen.