strings.skip_to_content
LK Argus Kassel

Lärmaktionsplan der 4. Runde für die Stadt Iserlohn

Die LK Argus Kassel GmbH begleitet die Stadt Iserlohn bereits zum dritten Mal in Folge bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans (LAP).

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG („Umgebungslärmrichtlinie“). Sie verpflichtet zur Erstellung von Lärmkarten für Hauptverkehrswege und Ballungsräume sowie zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Minderung von Umgebungslärm. Beides erfolgt im 5-Jahres-Zyklus.

Der LAP der 4. Runde der Stadt Iserlohn schreibt die bisherige Lärmaktionsplanung der 2. und 3. Stufe für die Stadt Iserlohn fort.

Im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erfolgt in Anlehnung an die Vorgehensweise der 3. Stufe eine Auswertung der aktuellen Lärmkarten. Ziel ist die Identifikation von Bereichen mit signifikanter Lärmbelastung und Betroffenheit, in denen ein erhöhter Handlungsbedarf besteht (Handlungsbereiche der Lärmaktionsplanung).

Diese Handlungsbereiche werden mit den im Lärmaktionsplan der 3. Stufe definierten Bereichen abgeglichen. Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen sowie unter Einbeziehung bestehender fachlicher und planerischer Grundlagen werden Strategien und Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung fortgeschrieben.

Für die aktualisierten Maßnahmenvorschläge werden die erwarteten Entlastungspotenziale sowie die damit verbundenen überschlägigen Investitions- und Umsetzungskosten dargestellt.

Inhalt und Arbeitsschritte sind u.a.:

  • Angaben zum Untersuchungsraum, dem rechtlichen Hintergrund, der zuständigen Behörde und geltenden Grenz-, Richt- und Auslösewerten,

  • die Analyse der vorhandenen Lärmsituation mit Darstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung sowie Ableitung von Handlungsbereichen und Prioritäten,

  • die Fortschreibung der Maßnahmenplanung zur Lärmminderung mit Darstellung grundsätzlich geeigneter Strategien und Maßnahmen unter Einbindung vorliegender Planungen und der Fortschreibung der Maßnahmen in den Handlungsbereichen unter Berücksichtigung der Bürgerbeiträge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung,

  • die Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzepts des Lärmaktionsplans der 3. Stufe sowie die

  • Überprüfung und Fortschreibung der ruhigen Gebiete

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde für die Stadt Iserlohn wurde am 17.12.2024 vom Rat der Stadt Iserlohn beschlossen.

Karten der Handlungsbereiche und Prioriräten, des Maßnahmenplans 2029 sowie der ruhigen Gebiete