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LK Argus Kassel

Lärmaktionspläne der 2. und 3. Stufe für die Stadt Geseke

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Geseke kombiniert die Ergebnisse der 2. und der 3. Stufe der Lärmkartierung und stellt die Lärmbelastungsdaten sowie die Entwicklungen in Bezug auf die in den beiden Stufen ermittelten Maßnahmenbereiche (zusammenhängende Abschnitte mit besonders hohen Lärmbelastungen) vergleichend gegenüber.

Der Lärmaktionsplan befasst sich insbesondere mit dem Straßenverkehr und enthält – unter Berücksichtigung bereits vorhandener Bemühungen mit Wechselwirkungen zum Lärmschutz – Maßnahmenempfehlungen zu aktiven wie passiven Lärmschutzmaßnahmen. Die insgesamt sieben Maßnahmenbereiche, die auf Basis der Eingangsdaten der Lärmkartierung der 3. Stufe ermittelt wurden (vier davon sind identisch mit den Maßnahmenbereichen der 2. Stufe, es liegen lediglich Veränderungen in der Priorisierung aufgrund veränderter Eingangsdaten ggü. der 3. Stufe vor), sind fast ausschließlich im Bereich der Kernstadt zu finden. Die in der 3. Stufe hinzugekommenen Maßnahmenbereiche sind mit veränderten Eingangsdaten (bspw. höhere Verkehrsbelastungen) und einem größeren Kartierungsumfang zu begründen.

Maßnahmenbereiche

Die kurzfristigen konkreten Maßnahmenempfehlungen zur Lärmreduzierung umfassen bspw. Fahrbahnsanierungen, Geschwindigkeitsreduzierungen, straßenräumliche Maßnahmen (Anlage von Schutzstreifen und gesicherten Querungshilfen) und Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung (Umgestaltung in einen Kreisverkehr).

Integriertes Gesamtkonzept

Arbeitsschritte sind u.a.:

  • Aufbereitung, Darstellung und Bewertung der Daten der Lärmkartierung der 2. und 3. Stufe inkl. Aufzeigen der Veränderungen
  • Analyse der Lärmbelastungsdaten (Betroffenheiten, maßgebliche Lärm­quelle, Gesamtlärmbetrachtung etc.)
  • Ableitung und Definition von Maßnahmenbereichen und Prioritäten
  • Erarbeitung von Strategien zur Lärmminderung im Straßenverkehr unter Berücksichtigung bestehender Planungen/möglicher Handlungsansätze
  • Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts bzw. eines integrierten Gesamtkonzepts für definierte Maßnahmenbereiche der 3. Stufe unter Berücksichtigung der Lärmbelastungsanalysen, der bestehenden Planungen und weiterer Rahmenbedingungen