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LK Argus Kassel

Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Braunschweig

Die Stadt Braunschweig (rund 250.000 Einwohner*innen) war als Ballungsraum der 2. Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie  verpflichtet, 2012 erstmalig eine Lärmkartierung auszuarbeiten und diese in einem Turnus von 5 Jahren zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die Lärmkartierung 2017 wurde für die Lärmquellen Straßenlärm, Schienenlärm (Straßenbahn), Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm gesondert durchgeführt. Zur Bewertung der Lärmsituation wurde der Frage nachgegangen, wie viele Personen von bestimmten Lärmpegeln belastet sind.

Deutlich wurde, dass die höchste Lärmbetroffenheit vom Straßenverkehrslärm ausgeht.

Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden die Ergebnisse der Lärmkartierung hinsichtlich des daraus abzuleitenden Handlungsbedarfs zur Lärmminderung bewertet. Darauf aufbauend werden unter Einbindung aktueller Planungen und der Ergebnisse aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung die Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr fortgeschrieben.

Auch die Maßnahmenempfehlungen zu anderen Lärmquellen (Flugverkehr, Gewerbe, Schienenverkehr) werden hinsichtlich ihrer Aktualität geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.

Die fortgeschriebenen Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung münden in einem aktualisierten Maßnahmenprogramm, in dem das Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Braunschweig für die nächsten 5 Jahre dargestellt werden. Für dieses Maßnahmenprogramm werden überschlägig die Kosten ermittelt sowie die lärmmindernden Wirkungen dargestellt.