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LK Argus Kassel

Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Münster

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben werden, für die 3. Runde nach den Vorgaben der EU bis Mitte 2018.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Münster aus 2017 umfasst unter Berücksichtigung der späten Fertigstellung des Lärmaktionsplans der
2. Stufe insbesondere folgende Punkte:

  • Analyse der Lärmbelastungssituation 2017 mit Herausarbeitung der Unterschiede zur Lärmsituation 2012
  • Auswertung der Lärmkarten und Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten sowie Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen inkl. Darstellung von Unterschieden zum Lärmaktionsplan 2017
  • Fortschreibung der strategischen Ansätze zur Lärmminderung unter Einbindung aktueller vorhandener oder vorgesehener Planungen zur Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weiterer Umweltplanungen in der Stadt Münster
  • Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan mit
  • In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird auch der Schienenverkehrslärm berücksichtigt. Die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken liegen beim Eisenbahnbundesamt (EBA).

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde wie der Lärmaktionsplan 2017 durch eine öffentliche Beteiligung begleitet. Durchgeführt wurden eine Informationsveranstaltung zu Beginn der Lärmaktionsplanung sowie die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer begleitenden Online-Beteiligung.

Seit März 2023 wird mit dem Lärmaktionsplan der 4. Runde die Lärmaktionsplanung in der Stadt Münster weiter fortgeführt.