strings.skip_to_content
LK Argus Kassel

Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Münster

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben werden, für die 3. Runde nach den Vorgaben der EU bis Mitte 2018.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Münster aus 2017 umfasst unter Berücksichtigung der späten Fertigstellung des Lärmaktionsplans der
2. Stufe insbesondere folgende Punkte:

  • Analyse der Lärmbelastungssituation 2017 mit Herausarbeitung der Unterschiede zur Lärmsituation 2012

  • Auswertung der Lärmkarten und Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten sowie Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen inkl. Darstellung von Unterschieden zum Lärmaktionsplan 2017

  • Fortschreibung der strategischen Ansätze zur Lärmminderung unter Einbindung aktueller vorhandener oder vorgesehener Planungen zur Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weiterer Umweltplanungen in der Stadt Münster

  • Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan mit

    • Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2017

    • Ergebnisse zur Evaluation der Tempo 30 - Strecken aus dem Lärmaktionsplan 2017

    • Vervollständigung der Tempo 30 - Konzeption mit Berücksichtigung neuer streckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierungen

    • Einbindung aktueller vorhandener bzw. geplanter Maßnahmen (insbesondere zur Fahrbahnsanierung sowie zu straßenräumlichen Maßnahmen)

    • Zusammenführung der Maßnahmen in einem Gesamtkonzept

  • In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird auch der Schienenverkehrslärm berücksichtigt. Die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken liegen beim Eisenbahnbundesamt (EBA).

    • die von der Stadt Münster selbst durchgeführte Berechnung des Schienenverkehrslärms nach Schall 03 wird ausgewertet, der Handlungsbedarf zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms aus Sicht der Lärmaktionsplanung aufgezeigt

    • die Münster betreffenden Inhalte des Lärmaktionsplans Teil B des EBA werden herausgearbeitet, darüber hinaus werden die Sanierungsbereiche der freiwilligen Lärmsanierung an Schienenstrecken und soweit bekannt die vorgesehenen Maßnahmen dargestellt und bewertet

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde wie der Lärmaktionsplan 2017 durch eine öffentliche Beteiligung begleitet. Durchgeführt wurden eine Informationsveranstaltung zu Beginn der Lärmaktionsplanung sowie die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer begleitenden Online-Beteiligung.

Seit März 2023 wird mit dem Lärmaktionsplan der 4. Runde die Lärmaktionsplanung in der Stadt Münster weiter fortgeführt.