Nahmobilitätskonzept für den Hochsauerlandkreis
Der Radverkehr als wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen Mobilität soll dazu beitragen, die Wohn- und Lebensqualität im Hochsauerlandkreis zu sichern. Der Kreis will die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des nahmobilen Verkehrs weiter fördern und erhöhen. Dies sollte mit dem Nahmobilitätskonzept mit dem Schwerpunkt auf den Radverkehr erreicht werden.
Um für das Konzept die Akzeptanz und aktive Teilnahme der Kommunen im Kreis zu erhöhen, wurde von Vorneherein auf eine Beteiligung der Kommunen gesetzt. Sie waren von Beginn an über direkte Ansprechpartner und über eine begleitende Steuerungsgruppe eingebunden. So gelangten wichtige Grundlageninformationen direkt von den Kommunen zum AN. Für den Prozess der Zielnetzbestimmung fanden in allen 12 Kommunen jeweils halbtägige Workshops statt, bei denen neben der Verwaltung auch ortskundige Bürger vertreten waren. Darüber hinaus erfolgte eine Online-Beteiligung der gesamten Bevölkerung.
Auf Grundlage der erhaltenen Daten wurden die Bestandsanalysen durchgeführt und in Karten übersetzt, die anschließend mit allen Beteiligten abgestimmt wurden.
Die Zielnetzdefinition erfolgt auf Basis eines ersten Vorschlagsnetzes, welches wiederum auf bestehende Netze und Heatmaps zurückgriff. In den gemeinsamen Workshops wurde die Vorschlagsnetze weiter angepasst und ausdefiniert.
Aus der Bürgerbeteiligung wurden weitere Erkenntnisse zu Defiziten entlang des Zielnetzes gewonnen und Wünsche für Radverbindungen abgefragt, die in die spätere Bearbeitung eingeflossen sind.
Die für die Umsetzung des Zielnetzes notwendigen Maßnahmen wurden anhand eines Maßnahmenschemas hergeleitet und in Maßnahmensteckbriefen dargestellt. Die Maßnahmen basieren auf zuvor festgelegten Maßnahmenstandards gemäß den Anforderungen der Regelwerke der FGSV.
Abschließend wurden die voraussichtlichen Kosten berechnet und je Maßnahme ausgewiesen sowie eine Priorisierung vorgenommen. Alle Daten wurden in einem Maßnahmenkatalog für jede Kommunen zusammengestellt.
Für gemeldete, besondere Schwerpunkte innerhalb der Kommunen wurden angepasste Sonderlösungen erarbeitet.