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LK Argus Kassel

Prüfung Temporeduzierungen Iserlohn

Der Lärmaktionsplan 3. Stufe der Stadt Iserlohn enthielt Prüfempfehlungen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als eine der wesentlichen Maßnahmen zur Lärmminderung. Der Lärmaktionsplan wurde am 09.07.2019 vom Rat der Stadt Iserlohn beschlossen.

Die Prüfungen zu den straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen der empfohlenen Temporeduzierungen erfolgten im Nachgang zum Beschluss des Lärmaktionsplans an sieben Straßenabschnitten.

Lärmpegel Mendener Straße

Hierbei wurden gemäß den Vorgaben für straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen die nationalen Berechnungsvorschriften, die Richtlinien für den Lärmschutz an Straße (RLS-90), anzuwenden. Die Berechnungen im Lärmaktionsplan selbst erfolgten entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie nach einer anderen Berechnungsmethode (VBUS).

Die erforderlichen Nachweisberechnungen nach RLS-90 und Abwägungen von verkehrlichen Belangen und alternativen Maßnahmen sollten einer Beschlussfassung und nachfolgenden Anordnung der Geschwindigkeits­reduzierungen vorangegangen sein.

Zur Überprüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Temporeduzierungen wurden folgende Schritte durchgeführt:

  • Für die Handlungsbereiche, in denen im Lärmaktionsplan eine Prüfempfehlung zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen wurde, erfolgt eine schalltechnische Berechnung beruhend auf Belastungsdaten aus der Lärmkartierung der 3. Stufe.
  • Darauf aufbauend erfolgte für die einzelnen Handlungsbereiche eine Bewertung der schalltechnischen Berechnung mit Prüfung der Überschreitung von Grenz- und Richtwerten und dem Nachweis der erzielbaren Lärmminderung sowie eine verkehrliche Beurteilung und Prüfung alternativer Maßnahmen.
  • Abschließend erfolgten für jeden Handlungsbereich zusammenfassende Bewertungen und Abwägungen.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für alle Handlungsbereiche aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV grundsätzlich ein Ermessensspielraum für Geschwindigkeitsreduzierungen besteht. Die verkehrlichen Bewertungen ergaben für keinen der untersuchten Bereiche für den fließenden Kfz-Verkehr über geringfügige Beeinträchtigungen (z.B. hinnehmbare Verlängerung der Reisezeit) hinausgehende Auswirkungen. Alternative Maßnahmen zu einer Temporeduzierung mit vergleichbaren Lärmminderungswirkungen bestehen nicht.

In die Empfehlungen gehen darüber hinaus die Bewertung der Lärmbelastungen hinsichtlich der Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV, die Betroffenheiten entsprechend Priorität nach Lärmaktionsplanung und die Umsetzungschancen ein.

Abschließend wurde für vier der sieben Bereiche die Umsetzung von Tempo 30 ganztags oder nachts zur Reduzierung der hohen Lärmbelastungen und –betroffenheiten vorrangig empfohlen. Für die anderen drei Bereiche wird eine Geschwindigkeitsreduzierung als grundsätzlich möglich und aus Lärmschutzgründen ebenfalls sinnvoll angesehen. Wegen ungünstigen Rahmenbedingungen zur Anordnung und einer im Vergleich zu den anderen untersuchten Straßenabschnitten geringeren Lärmbelastung wird die Umsetzung als weniger prioritär angesehen.

Maßnahmenplan

Die Temporeduzierungen an den vier empfohlenen Handlungsbereichen wurden am 21.02.2023 im Verkehrsausschuss der Stadt Iserlohn beschlossen.