Überprüfung der Voraussetzungen zur Umsetzung von Tempo 30 in Mainz
In der Mainzer Innenstadt wurde 2020 Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung eingeführt. Die Anordnung umfasste auch Straßen, die entsprechend der Lärmaktionsplanung in Mainz einen hohen Handlungsbedarf zur Lärmminderung aufweisen.
Nachdem die Luftqualität besser wurde und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid, auch (rechnerisch) mit Tempo 50, nicht mehr überschritten werden, entfiel der Anordnungsgrund für das Tempolimit und die Schilder mussten entfernt werden.
Vor Anordnung von Tempo 30 waren die Straßen Kaiserstraße/Parcusstraße und Rheinachse entsprechend Lärmaktionsplan 2016 zum Großteil Maßnahmenbereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung. Die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2024 empfiehlt für die beiden Straßenzüge die vorhandenen Regelungen zu Tempo 30, die aus Luftreinhaltegründen angeordnet wurden, auch bei einer verbesserten Luftschadstoffsituation beizubehalten, da diese auch aus Lärmschutzgründen erforderlich sind.
Die Prüfungen zu den straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen der empfohlenen Temporeduzierungen erfolgten im Nachgang zum Beschluss des Lärmaktionsplans für die beiden Straßenzüge Kaiserstraße/Parcusstraße (zwischen Rheinallee und Alicenplatz) und Rheinallee/Peter-Altmeier-Allee/Rheinstraße (zwischen Kaiser-Karl-Ring und Holzhofstraße).
Gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Lärmschutz-Richtlinien-StV des Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erfolgte die Tempo-30-Untersuchung auf Basis aktueller Lärmberechnungen nach RLS-19.
Zur Überprüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der empfohlenen Temporeduzierungen wurden folgende Schritte durchgeführt:
Zusammenstellung von Verkehrsbelastungsdaten auf der Basis von 24h-Verkehrszählungen entlang der Prüfabschnitte und Dauerzählstellen im Innenstadtbereich (Daten der Stadt Mainz, jeweils aus dem Jahr 2023), als Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen
schalltechnische Berechnungen nach RLS-19 in einem Korridor von 50m beidseits der in die Untersuchung einbezogenen Straßen
Bewertung der schalltechnischen Berechnungen mit Prüfung der Überschreitung von Grenz- und Richtwerten und dem Nachweis der erzielbaren Lärmminderung sowie eine verkehrlicher Beurteilung und Prüfung alternativer Maßnahmen
zusammenfassende Bewertungen und Abwägungen, sowohl für die gesamten Straßenzüge als auch abschnittsweise
Die Prüfung konnte die Erfordernis der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nachweisen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sowohl für die Kaiserstraße/Parcusstraße, als auch für die Rheinachse aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV grundsätzlich ein Ermessensspielraum für Geschwindigkeitsreduzierungen besteht. Für die Kaiserstraße/Parcusstraße kann sich der Ermessensspielraum zur Anordnung von Tempo 30 aufgrund der Richtwertüberschreitungen zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten. Auch auf Abschnitten der Rheinachse wurden die Richtwerte überschritten.
Da bereits eine Tempo-30-Regelung bestand, werden keine negativen Auswirkungen auf den fließenden Kfz-Verkehr oder öffentlichen Personennahverkehr nur durch einen geänderten Anordnungsgrund erwartet. Alternative Maßnahmen mit vergleichbaren Lärmminderungswirkungen bestehen nicht.
Für die Kaiserstraße/Parcusstraße und die Rheinstraße zwischen Am Rathaus und Holzhofstraße hat die Untersuchung ergeben, dass die Anordnung von Tempo 30 zwingend erforderlich ist. Für die weiteren Abschnitte der Rheinachse wird die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen empfohlen.
Die Temporeduzierungen ganztags auf 30 km/h wurde am 20.05.2025 in der Kaiserstraße/Parcusstraße und der Rheinachse wieder eingeführt.