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LK Argus Kassel

Verkehrsuntersuchung für den Berliner Platz in Hameln

Der Berliner Platz in Hameln ist ein wichtiger Knotenpunkt für den Kfz-Verkehr im Zuge der Bundesstraße B 1 (ca. 23.000 Kfz/Tag). Gleichzeitig geht eine hohe Trennwirkung - insbesondere für den Radverkehr zum Bahnhofsviertel aus.

Die heutige Querungssituation der Deisterstraße ist für Fußgänger und Radfahrer auf der gesamten Länge unzureichend. Insbesondere für Radfahrer bestehen größtenteils überhaupt keine oder nur stark defizitäre Querungsmöglichkeiten.

Die Verkehrsuntersuchung soll für die fahrradfreundliche Umgestaltung des komplexen Verkehrsknotenpunkts Berliner Platz in Hameln Lösungsansätze in Form von Variantenuntersuchungen (inkl. zwei bereits vorliegender Varianten) mit Fokus auf die Kfz-verkehrlichen Auswirkungen und den Verkehrsfluss an den lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten durchführen, diese bewerten und eine Empfehlung abgeben.

Zunächst wurden die vorliegenden groben Ideenskizzen der Stadt analysiert und Konkretisierungsvorschläge eingearbeitet. Anschließend wurden eigene Skizzen unter Beachtung der gestellten Zielsetzung entworfen und beschrieben.

Die Skizzen wurden im Sinne einer kontinuierlichen Führung über den Knotenpunkt hinaus auf die zuführenden Straßen erweitert.

Ideenskizze Berliner Platz Hameln, LK Argus Kassel

In nächsten Arbeitsschritt wurden die verkehrlichen Auswirkungen durch Leistungsfähigkeitsprüfungen untersucht. Vorrangig war die Frage, ob die Reduzierung der Abbiegestreifen am Berliner Platz weiterhin mit dem nach der Umgestaltung zur Verfügung stehenden Stauraum leistungsfähig abgewickelt werden kann.

Im Anschluss erfolgte die Bewertung der unterschiedlichen Ideenskizzen in Bezug auf die Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr, Rad- und Fußverkehr, Parken und Konfliktpunkte.

Die Ergebnisse wurden in einer Bewertungsmatrix  zusammenfassend und vereinfacht dargestellt.

Letzten Endes wurde die Empfehlung formuliert, Variante 4 umzusetzen, da diese im Gegensatz zu der besser bewerteten Variante 1 (ohne verkehrstechnische Realisierbarkeit) auch ohne voraussichtliche Behinderungen des Verkehrsflusses umsetzbar ist.